Im Rahmen des WDR-Gesetzes (§ 8) (und parallel geregelt wie im Rundfunkstaatsvertrag (§ 42) und dem Landesrundfunkgesetz NRW (§19)) laufen Morgenandachten, Hörmal, Geistliches Wort und Gottesdienste unter der Verantwortung des Katholischen Rundfunkbeauftragten beim WDR und des Evangelischen Rundfunkbeauftragten beim WDR. Diese bestimmen die Autoren und sprechen mit diesen die Themen und Manuskripte ab.
Die Verantwortung für die Verkündigungssendungen liegt laut Gesetz bei den Kirchen. Die Morgenandachten wechseln wochenweise, ebenso Gottesdienste und Geistliches Wort. Die WDR2-Sendung Hörmal wird jeweils einen ganzen Monat lang von einer Konfession getragen.
Manuskripte, teilweise auch Mitschnitte und Podcasts der evangelischen Verkündigungssendungen finden Sie bei www.kirchezumhoeren.de. Manuskripte und Mitschnitte von Stücken katholischer Sprecher gibt's unter www.katholisches-rundfunkreferat.de.
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